Sorgeregime

Als Sorgeregime wird die Art und Weise bezeichnet, wie Sorge in der Gesellschaft institutionalisiert ist, wie sie „in einer Gesellschaft und im Wohlfahrtsstaat wahrgenommen, verortet, organisiert und ins Verhältnis zur Erwerbsarbeit gesetzt wird“ (Beckmann 2008, S. 73). Alle Wohlfahrtsstaaten basieren auf einem oft impliziten Sorgeregime, das nicht nur die Wohlfahrts- und Sorgeleistungen des Staates, sondern auch die Leistungen aller anderen Akteur*innen umfasst (vgl. Lewis 1997, S. 10). Ein zentraler Fokus der Forschung im Rahmen des Konzepts liegt in der Analyse der Bedeutung der Muster für die Reproduktion der gesellschaftlichen Benachteiligung von Frauen im Vergleich zu Männern bzw. von Möglichkeiten einer positiven Veränderung. Selbst im 21. Jahrhundert basiert das Sorgeregime in der Regel immer noch „auf Geschlechterstereotypen (und reproduziert diese) und ist somit das Ergebnis der vorherrschenden Geschlechterordnung und seiner spezifischen Verkörperung in einem care-Regime“ (Beckmann 2008, S. 73 f.; siehe auch Aulenbacher/Riegraf/Theobald 2014; Aulenbacher/ Dammayr/Décieux 2014; Simonazzi 2009).