Bezahlte und unbezahlte Sorgearbeit und Sorge allgemein werden in vielfacher
Hinsicht durch das Recht reguliert und konstruiert, u. a. durch Familienrecht,
Sozialrecht, Medizinrecht, Arbeitsrecht. Das Schaffen eines fürsorglichen
und sorgsamen Rechts, das die fragmentierten Perspektiven überwindet, trägt zu
einer Aufwertung und angemessenen Anerkennung von Sorge und Sorgearbeit
bei (vgl. Scheiwe 2020).